B. Braun Askina Schlinggazetupfer
Zur Blutstillung, Wundreinigung & Hautdesinfektion
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Askina Schlinggazetupfer von B. Braun
Die Askina Schlinggazetupfer von B. Braun sind hygienische Spezialkompressen für die Wundversorgung. Sind können zur Wunddesinfektion, Wundreinigung oder als alkoholische Desinfektionstücher schmerzfrei auf der Haut verwendet werden. Dazu müssen Sie diese nur in ein Hautdesinfektionsmittel eintauchen.
Produktdetails
- Tupfer zur Blutstillung, Reinigung und Desinfektion
- Aus Verbandsmull nach DIN 61630 VM 20, Ph. Eur.
- 20-fädig ohne Röntgenkontrastfaden
- 100 % Baumwolle
- Ohne Röntgenkontraststreifen
- 100 % chlorfrei gebleicht
B. Braun Askina Schlinggazetupfer – gebrauchsfertige Wundversorgung bei akuten Verletzungen
Die Schlinggazetupfer bestehen aus Verbandmull nach der EN 14079-VM 20 und werden aus einem Mullstück gefertigt. Sie sind fest verschlungen, sodass alle Schnittkanten sicher im Innern des Tupfers liegen. Sie können als Ersatz für Desinfektionstücher verwendet werden und getränkt mit dem entsprechenden Präparat auf dem betroffenen Hautareal auch zur Wunddesinfektion dienen. In Kombination mit einem Desinfektionsmittel haben sie je nach Zusammensetzung der Desinfektion ein antiseptisches Wirkspektrum. Sie verfügen über ein hohes Absorptionsvermögen und dienen sowohl der Blutstillung, als auch zur Wundreinigung und zur großflächigen Hautdesinfektion.
B. Braun Askina Schlinggazetupfer – die Details
Durch die flexiblen Einsatzmöglichkeiten eignen sich die Tupfer besonders für den Sprechstundenbedarf. Sie können auch für Wunden bei empfindlicher Haut genutzt werden und sind zudem für Allergiker geeignet. Wenn sie die Tupfer in Kombination mit Hautdesinfektionsmittel verwenden, beachten Sie bei der Anwendung unbedingt die Angaben zur Wirkung des Desinfektionsmittels.
Lieferumfang
- Schlinggazetupfer in der gewählten Größe und Menge
Eigenschaften: |
steril unsteril |
Service Angebot: |
Sprechstundenbedarf |
Rückgabebedingungen
Dieser Artikel ist von der Rücknahme ausgeschlossen.
Für Verbraucher besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.